BERUFSBILDUNGSFONDSFÜR DEN SOZIALBEREICH
- Die Geschäftsstelle (GST) schickt den Betrieben eine Selbstdeklaration / Antrag auf Nichtunterstellung
- Die GST macht Rückzahlungen falls die Betriebe zu viel bezahlt haben
- Die Betriebe füllen die Deklaration / den Antrag auf Nichtunterstellung aus
- Die GST stellt den OdA’s ein Formular zum Berichtwesen zu und zahlt die Jahresbeiträge aus
- Die OdA’s und SAVOIRSOCIAL schicken der GST das jährliche Berichtwesen
- Das SBFI stellt das Formular für den Jahresbericht der GST zur Verfügung (Website SBFI)
- Die Geschäftsführung von FONDSSOCIAL erstellt den Jahresbericht zu Handen des SBFI aufgrund der eingereichten Berichtswesenformulare der OdA’s und SAVOIRSOCIAL
- Der Schwankungsfonds dient dazu die Mehr- oder Mindereinnahmen des Fonds abzufedern und Sonderleistungen zu finanzieren
- Für die Ausschüttung der Gelder an die OdA’s und SAVOIRSOCIAL gibt es zwei Kategorien:
- Jahresbeiträge (Pauschale Geschäftsstelle und Betrag pro Lehrverhältnis)
- Mittel für Sonderleistungen
Das Ausführungsreglement regelt die Auszahlung der Jahresbeiträge an die OdA und SAVOIRSOCIAL. Die Mittel für Sonderleistungen stammen aus dem Schwankungsfonds. Die unterstellten Betriebe finanzieren diese Gelder.