Funktionsweise von FONDSSOCIAL

 
  1. Die Geschäftsstelle (GST) schickt den Betrieben eine Selbstdeklaration / Antrag auf Nichtunterstellung
  2. Die GST macht Rückzahlungen falls die Betriebe zu viel bezahlt haben
  3. Die Betriebe füllen die Deklaration / den Antrag auf Nichtunterstellung aus
  4. Die GST stellt den OdA’s ein Formular zum Berichtwesen zu und zahlt die Jahresbeiträge aus
  5. Die OdA’s und SAVOIRSOCIAL schicken der GST das jährliche Berichtwesen
  6. Das SBFI stellt das Formular für den Jahresbericht der GST zur Verfügung (Website SBFI)
  7. Die Geschäftsführung von FONDSSOCIAL erstellt den Jahresbericht zu Handen des SBFI aufgrund der eingereichten Berichtswesenformulare der OdA’s und SAVOIRSOCIAL
  8. Der Schwankungsfonds dient dazu die Mehr- oder Mindereinnahmen des Fonds abzufedern und Sonderleistungen zu finanzieren
  9. Für die Ausschüttung der Gelder an die OdA’s und SAVOIRSOCIAL gibt es zwei Kategorien:
  • Jahresbeiträge (Pauschale Geschäftsstelle und Betrag pro Lehrverhältnis) 
  • Mittel für Sonderleistungen

Das Ausführungsreglement regelt die Auszahlung der Jahresbeiträge an die OdA und SAVOIRSOCIAL. Die Mittel für Sonderleistungen stammen aus dem Schwankungsfonds. Die unterstellten Betriebe finanzieren diese Gelder.